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Lokale Agenda 21 in Oberursel

Lokale Agenda - Was heißt denn das?

Der Begriff "Agenda 21" stammt aus dem Abschlussdokument der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992. Als Arbeitsprogramm für das 21. Jahrhundert setzt es auf das Prinzip der Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Es wurde von den anwesenden 178 Staatschefs unterzeichnet und gilt als zukunftsweisend für die weitere weltweite Entwicklung.

Die Agenda 21 fordert uns auf, weniger Ressourcen zu verbrauchen, Luft und Wasser weniger zu belasten, umweltverträglich zu wirtschaften und uns für soziale Gerechtigkeit für alle Menschen auf der Erde einzusetzen.
Ökonomische, soziale und ökologische Ziele sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass wir die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen auf der ganzen Welt befriedigen können, ohne dabei auf Kosten der nachfolgenden Generationen zu leben.

Die Agenda 21 misst den Gemeinden eine zentrale Rolle zu, indem es die Beteiligung und Mitwirkung als entscheidenden Faktor definiert und im Kapitel 28 die Kommunalverwaltungen aufruft, in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft einzutreten und eine kommunale Agenda 21 zu beschließen.

Von Rio nach Oberursel

Im Sommer 1997 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, eine Lokale Agenda 21 für Oberursel zu erarbeiten, die die Grundlage für die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans werden sollte. Verschiedene Arbeitsgruppen wurden gebildet, Grundsatzpapiere erarbeitet. Sie wurden mit den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und Vertretern des Magistrats diskutiert und abschließend formuliert.
Als erstes entstanden die Leitlinien für eine zukunftsfähige Entwicklung Oberursels, die Sie in der Broschüre abgedruckt finden.

Im November 2000 fand die öffentliche Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Rathaus statt. Im August 2001 wurde die Lokale Agenda 21 für Oberursel von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet.

Im Beschluss enthalten ist ein  Maßnahmenplan, der die in den Papieren der Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Maßnahmen auflistet und mit einem Zeitrahmen versieht. Es wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung jeweils jährlich über den Stand der Durchführung der Maßnahmen berichtet. Nach Diskussion in den Gremien wird dieser Bericht dann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

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