Bebauungspläne
Um es den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zu erleichtern, die für sie wichtigen Informationen zu den städtischen Planungsvorhaben zu erhalten, stellen wir an dieser Stelle die aktuellen Bebauungsplanverfahren dar.
Insbesondere im Rahmen der Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung) hinterlegen wir hier Informationen, die einen Einblick in die Planung geben.
Bebauungsplan Nr. 182 A – 1. Änderung Teilbereich „Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße“ |
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| Bebauungsplanentwurf |
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| Textfestsetzungen |
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| Begründung |
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| Artenschutzprüfung |
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| Artenschutzprüfung - Karte 1 |
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| Artenschutzprüfung - Karte 2 |
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| Artenschutzprüfung - Karte 3 |
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| Kompensationskonzept |
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| Karte1 |
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| Karte2 |
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Auslegungszeitraum
im Info-Center des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung, 4. OG, während der Dienstzeiten
Bplan Nr. 182 A - 1. Änderung Teilbereich "Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße vom 06.12. bis 13.01.2012
Anregungen und Bedenken werden im Info-Center oder unter Stadtentwicklung(at)oberursel.de bis zum jeweiligen Auslegungszeitraum entgegen genommen.
Bebauungsplan Nr. 182 A – 1. Änderung Teilbereich „Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße“
Das Gelände im Bereich Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße soll zu einem neuen innerstädtischen Wohnquartier entwickelt werden.
Das Plangebiet liegt innenstadtnah südwestlich der Hohemarkstraße. Es ist derzeit durch die ehemals gewerblich genutzten Gebäude geprägt. Zu dem Grundstück gehören auch die Wohngebäude Philipp-Reis-Straße 2 und 4, die zum größten Teil bereits leer stehen.
Das Gebiet ist im Wesentlichen von Wohnquartieren umgeben. Gemischte Nutzungen sind eher untergeordnet. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist als sehr gut zu bewerten.
Das Plangebiet liegt im seit 22.07.2000 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 182 „Beiderseits der Hohemarkstraße/Berliner Straße zwischen Philip-Reis-Straße und Eppsteiner Straße/ Freiligrathstraße“. Die in diesem Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen sowie die Art und das Maß der baulichen Nutzung stehen der Realisierung des städtebaulichen Konzeptes entgegen. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan in dem dargestellten Teilbereich geändert werden. Das entsprechende Planverfahren wird unter der Bezeichnung Nr. 182 A – 1. Änderung Teilbereich „Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße“ durchgeführt.
Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind:
· Die Konversion des ehemaligen gewerblich genutzten Geländes im Sinne
der Innenentwicklung,
· die Sicherung der Erschließung und
· die Regelung der baulichen Dichte sowie der Höhenentwicklung der
Gebäude.
Der Bebauungsplan Nr. 182 A – 1. Änderung Teilbereich „Philipp-Reis-Straße/Ecke Hohemarkstraße“ kann aufgrund seiner Lage im Innenstadtbereich und der maximal überplanten Fläche als vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2011 erfolgt die Offenlage (die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), parallel hierzu die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB).
Parallel zum Aushang des Bebauungsplanentwurfs im 4. Stock des Rathauses (im Info-Center des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung) können hier die Unterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen sowie Begründung und die Artenschutzprüfung gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom September 2011) eingesehen werden.
In der „Artenschutzprüfung Fauna“ wurde empfohlen, für die zahlreichen zur realisierenden Maßnahmen ein fachlich qualifiziertes Kompensationskonzept zu erstellen. Dieses Konzept wurde zwischenzeitlich erstellt und liegt ebenfalls im Info-Center des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung aus. Ergänzend hierzu kann das Kompensationskonzept auch im Internet im o.g. Zeitraum unter www.oberursel.de/stadtleben/oberursel/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen werden.







