Lohnsteuerkartenänderung bei Tod des Ehegatten

Wenn Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin verstorben ist, können Sie Ihre Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse IV oder V in die Steuerklasse III ändern lassen.
Die Änderung wird ab dem nächsten Ersten des auf den Sterbetag folgenden Monats vorgenommen.
Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und Sie nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Erforderliche Unterlagen:
Zur Änderung der Steuerklasse werden Ihre Lohnsteuerkarte und die Sterbeurkunde (Original !) benötigt.
Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung erforderlich.
Die Lohnsteuerkarte des verstorbenen Ehegatten wird nicht benötigt.
Für die Änderung der Lohnsteuerkarte entstehen keine Verwaltungsgebühren.
| GB 32-323 - Einwohnerbüro | |
|---|---|
| Adresse: | Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus) |
| Gebäude: | Rathaus, Gebäudeteil A |
| Stockwerk: | 1. OG |
| Raum: | 101 |
| Tel.: | 06171 502-123 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | einwohnerbuero(at)oberursel.de |
| Bemerkung: | Die Telefonnummer 502-123 gilt für alle Angelegenheiten, die nicht einer/einem bestimmten Sachbearbeiter/in zugeordnet sind. |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |







