Hinterbliebenenrente

Sind Sie verwitwet oder verwaist? In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten zur
- Witwen- / Witwerrente
- Waisenrente
- Erziehungsrente
und in allen sonstigen Fragen rund um Ihre Hinterbliebenenrente.
Wir sind Ihnen behilflich beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und Anträge und leiten diese entscheidungsreif an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Unterlagen
Grundsätzlich können Sie zur persönlichen Vorsprache zu Ihrem Anliegen folgende Unterlagen mitbringen:
- Rentenbescheid der / des Verstorbenen (Bekanntgabe der I. Rentenzahlung)
- Rentenbescheid der / des Hinterbliebenen (Bekanntgabe der I. Rentenzahlung)
- Angaben über Zusatzrenten oder Pensionen
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Bankverbindung
- Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
- Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der / des Verstorbenen
- Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der Antragstellerin / des Antragstellers
- Krankenversichertennummer des Antragstellers
- Nachweis über Berufsausbildung der / des Verstorbenen
Ihre Ansprechpartnerin:
| Annette Nürnberger | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-255 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | annette.nuernberger(at)oberursel.de |
| Raum: | 104 A |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |
Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zum Service Rente erhalten Sie bei unserer Rentenstelle.







