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Hinterbliebenenrente

Abbildung blaue Meeresstimmung mit Schriftzug Sterbefall

Sind Sie verwitwet oder verwaist? In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten zur

  • Witwen- / Witwerrente
  • Waisenrente
  • Erziehungsrente

und in allen sonstigen Fragen rund um Ihre Hinterbliebenenrente.

Wir sind Ihnen behilflich beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und Anträge und leiten diese entscheidungsreif an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Unterlagen

Grundsätzlich können Sie zur persönlichen Vorsprache zu Ihrem Anliegen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Rentenbescheid der / des Verstorbenen (Bekanntgabe der I. Rentenzahlung)
  • Rentenbescheid der / des Hinterbliebenen (Bekanntgabe der I. Rentenzahlung)
  • Angaben über Zusatzrenten oder Pensionen
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Bankverbindung
  • Personalausweis der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der / des Verstorbenen
  • Bekanntgabe der letzten Krankenkasse der Antragstellerin / des Antragstellers
  • Krankenversichertennummer des Antragstellers
  • Nachweis über Berufsausbildung der / des Verstorbenen

Ihre Ansprechpartnerin:

Annette Nürnberger
Tel.:06171 502-255
Fax:06171 502-176
E-Mail:annette.nuernberger(at)oberursel.de
Raum:104 A
Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Dienstag07:30 - 12:00
Mittwoch07:30 - 12:00
Donnerstag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Freitag07:30 - 12:00

Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zum  Service Rente  erhalten Sie bei unserer Rentenstelle.

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