Grabstätten

Familiengrabstätte (Wahlgrabstätte)
Diese Grabstätte kann im Sterbefall oder auch im Vorkauf erworben werden. Mit der Zuweisung einer Grabstätte wird das Nutzungsrecht für eine Laufzeit von 40 Jahren erworben. Die Nutzungsdauer kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden.
In einer einstelligen Familiengrabstätte für Erdbestattungen können bis zu zwei Erdbestattungen (bei Zukauf eines Tiefgrabes) und sechs Urnenbestattungen vorgenommen werden.
Reihengrabstätte
Reihengräber sind einstellige Grabstätten, die in Grabfeldern der Reihe nach belegt werden. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte wird für eine Laufzeit von 30 Jahren erworben. Die Beisetzung einer Urne ist nur innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erwerb möglich. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte kann nicht durch Vorkauf erworben und somit nicht zur späteren Nutzung freigehalten werden.
Kindergrabstätte
Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.

Urnenfamiliengrabstätte
Diese Grabstätte kann im Sterbefall oder auch im Vorkauf erworben werden. Das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte wird für eine Laufzeit von 30 Jahren erworben. Die Nutzungsdauer kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden. Urnenfamiliengrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen. In einer Urnenfamiliengrabstätte können 1 bis 6 Urnenbeisetzungen vorgenommen werden.Kreuz
Urnenreihengrabstätte
Urnenreihengrabstätten gibt es auf allen städtischen Friedhöfen. Das Nutzungsrecht wird für eine Laufzeit von 20 Jahren erworben. Wie bei den Reihengräbern kann in einer Urnenreihengrabstätte nur eine Urnenbeisetzung vorgenommen werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann die Laufzeit nicht verlängert werden.
Anonyme Urnenreihengrabstätte
Anonyme Urnenreihengrabstätten gibt es nur auf dem Hauptfriedhof. An dieser Grabstätte wird kein Nutzungsrecht erworben. Die Urnenreihengrabstätte ist ein in sich geschlossenes Feld mit Rasenfläche, auf der dicht nebeneinander bestattet wird. Grabkennzeichnungen wie Grabhügel oder Grabmale gibt es nicht.







