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Grabmale, Grabpflege und -gestaltung

Abbildung blaue Meeresstimmung mit Schriftzug Sterbefall

Grabmale

Die Abbildung zeigt ein Kreuz mit einer Feder

Auf den Grabstätten dürfen zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet werden. Die Errichtung von Grabmalen ist genehmigungspflichtig; ein Antrag zur Setzung eines Grabmales muss bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.
Erst nach Genehmigung des Antrages darf die Grabmalanlage gesetzt werden.

KreuzBis zur Errichtung eines Grabmales können die Grabstätten mit einem Holzkreuz oder einem gleichwertigen Sinnbild, das den Namen des Verstorbenen trägt, gekennzeichnet werden.

Die Grabmale, Einfassungen und Abdeckungen sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks  (Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern)  zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher und beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Die Grabmale einer Gräberreihe sind in eine Flucht zu stellen

Es ist vorgeschrieben, dass die Setzung des Grabmales durch einen Steinmetzbetrieb zu erfolgen hat.

Die genauen Ausmaße der Fundamente, Abdeckungen und Einfassungen entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen  (Friedhofssatzung).

Für die Genehmigung eines Grabmales und die Einfassung werden Genehmigungsgebühren gemäß der  Gebührenordnung  berechnet.

Grabpflege und -gestaltung

Der oder die Nutzungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Grabmal gärtnerisch gestaltet angelegt und gepflegt wird. Bei der Gestaltung gibt es keine besonderen Vorgaben. Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes muss aber darauf geachtet werden, dass die Grabstätte in einer des Friedhofs würdigen Weise hergerichtet und gepflegt wird. Das bedeutet, dass welk gewordene Blumen oder Kränze zügig abgeräumt werden und Anpflanzungen sich nicht unkontrolliert über die Fläche des Grabes ausdehnen oder benachbarte Anpflanzung beschädigen.

Die Grabpflege und Grabbepflanzung der Grabstätte ist in der Friedhofssatzung der Stadt Oberursel (Taunus) beschrieben. 
    

Friedhofsverwaltung

Kontakt:

Friedhofsverwaltung
Tel.:06171 502-473
Fax:06171 502-290
E-Mail:standesamt(at)oberursel.de
Raum:E 18 A
Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag7:30 - 12:0014:00 - 18:00
Dienstag7:30 - 12:00
Mittwoch7:30 - 12:00
Donnerstag7:30 - 12:0014:00 - 18:00
Freitag7:30 - 12:00
Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ihr Standesamts-Team

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