Beurkundung eines Todesfalles

Anmeldung und Beurkundung von Sterbefällen in Oberursel (Taunus)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist von montags bis freitags während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich. Bitte wenden Sie sich an
| Friedhofsverwaltung | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-473 |
| Fax: | 06171 502-290 |
| E-Mail: | standesamt(at)oberursel.de |
| Raum: | E 18 A |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 7:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 7:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 7:30 - 12:00 | |
| Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ihr Standesamts-Team | ||
Um einen Sterbefall reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt nachfolgend genannte Unterlagen:
Zur Anmeldung eines Sterbefalls wird zunächst ein Leichenschauschein benötigt.
Dieser wird von dem Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt.
Der Personalausweis wird benötigt von der Person, welche den Sterbefall beim Standesamt anzeigt. Dies gilt auch für Pietäten.
Häufig wird bei einem Sterbefall eine Pietät beauftragt. Diese übernimmt für Sie die Formalitäten.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, finden Sie Adressen und Ansprechpartner im Örtlichen Telefonbuch.
Weitere erforderliche Unterlagen:
Die folgenden Informationen sind nicht allumfassend. In besonderen Fällen sprechen Sie uns bitte direkt an.
War die / der Verstorbene ledig?
Wir benötigen:
Eine Abstammungsurkunde oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches der Eltern.
War der oder die Verstorbene im Ausland geboren, benötigen wir die Originalurkunde und die deutsche Übersetzung oder eine internationale Geburtsurkunde.
War die / der Verstorbene verheiratet?
Wir benötigen:
Eine Heiratsurkunde oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, benötigen wir die Originalurkunde und die deutsche Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde.
War die / der Verstorbene verwitwet?
Wir benötigen:
Eine Heiratsurkunde mit Todesvermerk oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches mit Sterbevermerk.
Ist der Tod nicht in der Heiratsurkunde vermerkt, benötigt das Standesamt zusätzlich die Sterbeurkunde.
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, benötigt das Standesamt die ausländische Heiratsurkunde im Original sowie eine deutsche Übersetzung.
Wenn der Partner im Ausland verstorben ist, muss die Sterbeurkunde im Original sowie eine deutsche Übersetzung vorgelegt werden.
War die / der Verstorbene geschieden?
Wir benötigen:
Eine aktuelle Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung oder eine aktuelle Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk.
Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil wird benötigt, wenn Sie keine neu ausgestellte Heiratsurkunde vorlegen können, weil beispielsweise die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland geschieden wurde.
Führte die / der Verstorbene einen akademischen Grad?
Wir benötigen zusätzlich:
Ist der akademische Grad noch nicht in einer Urkunde eingetragen, wird der Nachweis darüber im Original benötigt.
Falls der akademische Grad nicht eingetragen werden soll, teilen Sie uns dies bitte mit.
Kosten
| 10,00 € | für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde *) |
| 5,00 € | für die zweite und jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde *) |
| 27,00 € | für den Leichenpass |
| *)die Ausstellung der ersten drei Urkunden (für die Rentenstelle, die Krankenkasse und die Sozialversicherung) ist gebührenfrei ! | |







