Lebenslage LEBENSPARTNERSCHAFT
Rund ums Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Am 01.08.2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG - vom 16.02.01 (Bundesgesetzblatt I S. 266 ff) in Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt können auch gleichgeschlechtliche Paare sozusagen "heiraten", jedoch wird es hier "verpartnern" genannt.
Bevor es jedoch so weit ist, bedarf es zunächst der
Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
Diese Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Zur Prüfung Ihres Antrags benötigt das Standesamt verschiedene Unterlagen, anhand derer festgestellt werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Erfordernis von Unterlagen abhängig vom Einzelfall ist.
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn es für beide Partner die erste Begründung einer Lebenspartnerschaft ist, beide volljährig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (zur Vorlage beim Standesamt). Diese Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand erhalten Sie bei Ihrem Meldeamt; wenn Sie hier in Oberursel (Taunus) wohnen, direkt im Standesamt!
- aktuelle* beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(erhalten Sie bei Ihrem Geburts-Standesamt)
* aktuell = nicht älter als 6 Monate! (bei Anmeldung der Eheschließung)
Bitte wenden Sie sich vorab persönlich oder telefonisch an das Standesamt, wenn sich zu den oben genannten Punkten Abweichungen ergeben.
Voraussetzung für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist, dass die zukünftigen Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen
- nicht minderjährig sind
- nicht verheiratet sind
- nicht bereits in einer Lebenspartnerschaft leben
- nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind
- nicht voll- oder halbbürtige Geschwister sind
Weiterhin müssen Sie sich verpflichten, eine Erklärung über Ihren Vermögensstand abzugeben (§ 6 Abs. 2 LPartG) oder einen notariellen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich von Ihnen beiden persönlich beantragt werden muss.
In Ausnahmefällen, wenn Ihr Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin aus wichtigem Grund verhindert ist, können Sie mit einer entsprechenden Vollmacht / Beitrittserklärung die notwendigen Formalitäten auch alleine abwickeln. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie beim Standesamt.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
| Kathrin Kauth | 06171 502-236 |
| Iris Wick | 06171 502-237 |
| Silvia Zientz | 06171 502-473 |
Mehr Infos zu folgenden Themen:
Urkunden Trauzimmer
Bitte denken Sie auch daran, dass sich im Zuge der Verpartnerung einiges ändert, zum Beispiel:
Ausweisdokumente
Wenn Sie nach Begründung der Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen haben, müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen.
Sie benötigen hierfür folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft (mit Nachweis der Namensführung)
- pro Ausweisdokument 1 Lichtbild (Ausnahme: vorläufige Ausweisdokumente: 2 Lichtbilder)
| Personalausweis | 8,00 € |
Reisepass (unter 24 Jahre) | 37,50 € |
vorläufiger Personalausweis | 15,00 € |
Fahrzeugschein
Die gesetzlich vorgeschriebene Änderung im Fahrzeugschein beim Wohnortwechsel kann bei Zuzügen aus dem Hochtaunuskreis bzw. Umzügen innerhalb von Oberursel (Taunus) gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung hier in Oberursel erfolgen, wenn Sie ein HG-Kennzeichen haben.
Eine zusätzliche Vorsprache in der Zulassungsstelle in Bad Homburg v.d.Höhe ist damit nicht erforderlich.
Das gleiche gilt für die ebenfalls erforderliche Änderung des Kfz-Scheines bei Namensänderung (z.B. bei Begründung einer Lebenspartnerschaft).
Für jede Änderung ist eine Verwaltungsgebühr von 10,70 € zu entrichten.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Informationen erhalten Sie beim Bürger-Iinformations-Service des Landratsamtes unter 06172 / 999-0 oder im Internet unter Hochtaunuskreis
Führerschein
Sie müssen Ihren Führerschein im Zuge einer Namensänderung (z.B. Begründung einer Lebenspartnerschaft) nicht zwingend ändern lassen, wenn Sie im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses (mit neuer Namensführung) sind.
Wenn Sie möchten, können Sie ihn aber auch in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Folgende Unterlagen werden dann unter persönlicher Vorsprache im Einwohnerbüro von Ihnen benötigt:
- alter Führerschein
- Ausweisdokument
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft (mit Nachweis der Namensführung)
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde, wenn der alte Führerschein nicht vom Hochtaunuskreis ausgestellt war
- Lichtbild
Für den Umtausch des alten Führerscheins (grau oder rosa) ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € zu entrichten.
Sofern Sie bereits einen Karten-Führerschein besitzen, ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,00 € fällig.
Ein Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden, bei denen die Karteikartenabschrift beantragt werden kann, finden Sie unter http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Fahrerlaubnisbehoerden_03_2004.pdf/ (PDF-Dokument)
Lohnsteuerkarten
Nach den Richtlinien der Oberfinanzdirektion sind Personen, die eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) führen, wie Ledige zu behandeln, d.h. nur die Steuerklasse I kann ausgestellt werden bzw. die bisherige Steuerkarte bleibt unverändert.







