Lebenslage HEIRAT

Rund ums Thema Eheschließung
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet ..."
Themen auf dieser Seite:
Anmeldung zur Eheschließung - Infos zu Urkunden, Trauzimmer, Kirchliche Trauung - Ausweisdokumente - Fahrzeugschein - Führerschein - Lohnsteuerkarten - Namensführung - Wohnsitz
Anmeldung zur Eheschließung

Bevor Sie mit Ihrer / Ihrem Liebsten die Ehe schließen können, bedarf es zunächst der Anmeldung der Eheschließung, früher als "Aufgebot" bezeichnet, jedoch wird Ihr Eheschließungswunsch nicht mehr im Aushang veröffentlicht.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem Standesbeamten / der Standesbeamtin des Bezirks, in dem Sie Ihren Wohnsitz inne haben, egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnung. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Wenn Sie in Oberursel (Taunus) heiraten möchten, Sie jedoch beide nicht hier wohnen bzw. gemeldet sind, kann das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, uns ermächtigen, die Eheschließung in Oberursel (Taunus) vorzunehmen.
Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt der Standesbeamte / die Standesbeamtin verschiedene Unterlagen, anhand derer festgestellt werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen oder ob evtl. ein Eheverbot dem Heiratswunsch entgegensteht.
Bitte beachten Sie:
welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig vom Einzelfall.
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn es für beide die erste Ehe ist, beide volljährig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (zur Vorlage beim Standesamt). Diese Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand erhalten Sie bei Ihrem Meldeamt; wenn Sie hier in Oberursel (Taunus) wohnen, direkt im Standesamt !
- aktuelle* beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(erhalten Sie bei Ihrem Geburts-Standesamt)
* aktuell = nicht älter als 6 Monate! (bei Anmeldung der Eheschließung)
| wenn Sie oder Ihre Verlobte |
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| / Ihr Verlobter |
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| oder wenn |
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Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich von Ihnen beiden persönlich beantragt werden muss.
In Ausnahmefällen, wenn Ihr Verlobter / Ihre Verlobte aus wichtigem Grund verhindert ist, können Sie mit einer entsprechenden Vollmacht / Beitrittserklärung die notwendigen Formalitäten auch alleine mit uns abwickeln. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie beim Standesamt.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
| Bianca Tobaben-Hein | 06171 502-239 |
| Kathrin Kauth | 06171 502-236 |
| Iris Wick | 06171 502-237 |
| Silvia Zientz | 06171 502-473 |
Mehr Infos zu folgenden Themen:
Kirchliche Trauung: Kirchengemeinden in Oberursel
Informationen über die evang. kirchliche Trauung: Die Trauung - ein verheißungsvoller Schritt
Informationen über die kath. kirchliche Trauung: Hochzeit / Trauung planen
Bitte denken Sie auch daran, dass sich im Zuge der Eheschließung einiges ändert, zum Beispiel:
Ausweisdokumente
Einen neuen Personalausweis und / oder Reisepass können Sie bereits vor der Eheschließung beantragen.
Hierfür benötigen Sie:
- Ausweisdokument
- Aufgebotsbescheinigung
(aus der Ihr Name nach der Eheschließung sowie das Datum der Eheschließung hervorgeht) - pro Ausweisdokument 1 Lichtbild
Sollten Sie erst nach vollzogener Eheschließung neue Ausweisdokumente beantragen, benötigen Sie:
- Ausweisdokument
- Heiratsurkunde (mit Nachweis der Namensführung)
- pro Ausweisdokument 1 Lichtbild
(Ausnahme: vorläufige Ausweisdokumente: 2 Lichtbilder)
| Personalausweis | 11,00 € |
Reisepass (unter 26 Jahre) | 37,50 € |
vorläufiger Personalausweis | 15,00 € |
Fahrzeugschein
Die gesetzlich vorgeschriebene Änderung im Fahrzeugschein beim Wohnortwechsel kann bei Zuzügen aus dem Hochtaunuskreis bzw. Umzügen innerhalb von Oberursel (Taunus) gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung hier in Oberursel erfolgen, wenn Sie ein HG-Kennzeichen haben. Für die Änderung ist eine Verwaltungsgebühr von 10,70 € zu entrichten.
Eine zusätzliche Vorsprache in der Zulassungsstelle in Bad Homburg v.d.Höhe ist damit nicht erforderlich.
Das gilt nicht für die ebenfalls erforderliche Änderung des Kfz-Scheines bei Namensänderung (z.B. nach einer Eheschließung). Dies kann nur bei der Zulassungsstelle geändert werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein
Informationen erhalten Sie beim Bürger-Informations-Service des Landratsamtes
unter 06172 / 999-0 oder im Internet unter http://www.hochtaunuskreis.de/
Führerschein
Sie müssen Ihren Führerschein im Zuge einer Namensänderung (z.B. Eheschließung) nicht zwingend ändern lassen, wenn Sie im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses (mit neuer Namensführung) sind.
Wenn Sie möchten, können Sie ihn aber auch in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Folgende Unterlagen werden dann unter persönlicher Vorsprache im Einwohnerbüro von Ihnen benötigt:
- alter Führerschein
- Ausweisdokument
- Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde, wenn der alte Führerschein nicht vom Hochtaunuskreis ausgestellt war
- biometrisches Lichtbild
Für den Umtausch des Führerscheins ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 € zu entrichten, wenn Sie im Besitz des grauen bzw. rosa Führerscheins sind.
Sofern Sie bereits einen Karten-Führerschein besitzen, ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,00 € fällig.
Ein Verzeichnis der Fahrerlaubsnisbehörden, bei denen die Karteikartenabschrift beantragt werden kann, finden Sie unter www.kba.de (PDF-Dokument)
Lohnsteuerkarten
Informationen zum Wegfall der Papier-Lohnsteuerkarten
Mit dem Tag der Eheschließung können Sie Ihre Lohnsteuerkarten ändern lassen. Vorzulegen sind dann beide Steuerkarten sowie die Heiratsurkunde.
Eheleute können wählen zwischen der Lohnsteuerklassenkombination IV / IV oder III / V
Was ist besser: IV / IV oder III / V ?
Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage lässt sich letzten Endes nur nach Ihren persönlichen Verhältnissen entscheiden.
Möchten Sie erreichen, dass Ihnen im Laufe des Jahres möglichst wenig Lohnsteuer einbehalten wird, prüfen Sie anhand der Lohnsteuertabellen, bei welcher Steuerklassenkombination sich insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt.
Für Zwecke der Lohnsteuerermittlung steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums - Rubrik "Service" - ein interaktiver Steuerrechner zur Verfügung.
Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums finden Sie auch Tabellen zur Steuerklassenwahl für Ehegatten, die beide berufstätig sind.
Im übrigen ist Ihnen auch gerne Ihr Finanzamt behilflich:
| Finanzamt Bad Homburg | |
|---|---|
| Adresse: | Kaiser-Friedrich-Promenade 10
61348 Bad Homburg v.d.Höhe |
| Tel.: | 06172 1070 |
| Internet: | http://www.finanzamt-bad-homburg.de |
| Bemerkung: | Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie geöffnet: |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00 - 15:30 | |
| Dienstag | 08:00 - 15:30 | |
| Mittwoch | 14:00 - 18:00 | |
| Donnerstag | 08:00 - 15:30 | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin | ||
Namensführung der Ehegatten nach deutschem Recht
Ehegatten können durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen der Frau oder des Mannes, oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen (z.B. aus einer früheren Ehe) zum Ehenamen bestimmen.
Treffen sie keine Bestimmung, behält jeder Ehegatte seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Wohnsitz
Bitte beachten Sie, dass nach der Eheschließung für die Ehegatten ein gemeinsamer Hauptwohnsitz bestehen muss.
Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Hessisches Meldegesetz (HMG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) ist die Hauptwohnung einer verheirateten Person, die nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Melden Sie sich daher um, falls kein gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht.







