Anmeldung und Beurkundung der Geburt

Sie sind gerade Eltern geworden:
Herzlichen Glückwunsch !!!
Nach der Geburt eines Kindes ist vielleicht alles ganz neu - oder sind Sie schon routinierter, weil es nicht der erste Nachwuchs ist?
Wie auch immer - mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen Hilfestellung geben zur Erledigung der notwendigen Formalitäten nach der Geburt.Geburtsanzeige beim StandesamtAls erstes muss die Geburt Ihres Kindes binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk das Kind geboren ist.
In der Regel meldet das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wird, das Kind an.
Wenn also Ihr Kind im Kreiskrankenhaus Bad Homburg v.d.Höhe geboren wird, ist das Standesamt Bad Homburg v.d.Höhe für die Beurkundung der Geburt zuständig.Wenn jedoch Ihr Kind in Oberursel (z.B. bei Hausgeburten) geboren wird, dann ist das Standesamt Oberursel (Taunus) für Sie zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen für das Standesamt folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis
- Ihr Familienstammbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift Ihres Familienbuches
- eine Erklärung zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familienname)
- ggf. Ihre Urkunde zum Nachweis eines akademischen Grades
- ggf. Ihre Original-Heiratsurkunde, wenn Sie vor dem 03.10.1989 in der damaligen DDR geheiratet haben
- eine Bescheinigung über die Geburt (wird von der Hebamme oder dem Arzt / der Ärztin ausgestellt)
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben zu den erforderlichen Unterlagen, zur Namensführung oder weil ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Folgende Urkunden - im Zusammenhang mit der Geburt - erhalten Sie bei uns:
- Abstammungsurkunden
- Geburtsurkunden
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde beträgt 7,00 Euro
Sie können diese und weitere Urkunden hier beantragen.
| GB 32-324 - Standesamt | |
|---|---|
| Adresse: | Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus) |
| Gebäude: | Rathaus, Gebäudeteil A |
| Stockwerk: | EG |
| Raum: | E 18 A |
| Tel.: | 06171 502-236, -237, -239, -173 |
| Fax: | 06171 502-290 |
| E-Mail: | standesamt(at)oberursel.de |
| Bemerkung: | Friedhofsangelegenheiten: Tel. 502-473 |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 7:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 7:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 7:30 - 12:00 | |
| Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ihr Standesamts-Team | ||
Weitere Informationen
Folgen Sie den Links, um weitere Informationen zu den aufgeführten Stichworten zu erhalten:
Familienbuch
Kinderreisepass
Lohnsteuerkartenänderung (Heirat, Geburt eines Kindes)







