Wohnungsaufsicht
Wenn Sie Probleme in Ihrer Mietwohnung haben ...
Die Rechtsgrundlage für die Wohnungsaufsicht ist das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz.
Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, sollte zunächst der Vermieter schriftlich davon informiert und versucht werden, den Schimmel selbst zu entfernen.
Sollte der Schimmel wieder auftreten und der Vermieter unternimmt nichts, dann kann man sich schriftlich oder telefonisch an das Ordnungsamt wenden.
In Absprache mit Gesundheitsamt, Mieter und Vermieter wird ein Ortstermin vereinbart. Nach Feststellung der Schäden wird der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Geschäftsbereich Umwelt, Energie und Verkehr, Abt. Bauaufsicht, gern zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
| Rolf Heppner | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-405 |
| Fax: | 06171 502-117 |
| E-Mail: | rolf.heppner(at)oberursel.de |
| Raum: | 304 A |







