Bodenordnung
Aufgabenbereich:
- Durchführung von Baulandumlegungsverfahren
- Beratung der Beteiligten
- Prüfung der Anträge nach § 51 Baugesetzbuch
Baulandumlegung
Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundflächentauschverfahren. Mit diesem Verfahren werden Bebauungspläne umgesetzt und bebaubare Grundstücke hergestellt. Es ist im Baugesetzbuch geregelt. Baulandumlegung wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung angeordnet und nach Beschluss des Magistrats als Umlegungsstelle vollzogen.
Die Durchführung einer Baulandumlegung liegt gleichermaßen im öffentlichen Interesse wie auch im Interesse der beteiligten Grundstückseigentümer.
Ziel einer Baulandumlegung kann u.a. sein,
- Baugrundstücke für Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen,
- erforderliche Infrastrukturflächen, z.B. Verkehrs- und Grünflächen, bereit zu stellen.
Bei einem Umlegungsverfahren werden zunächst rein rechnerisch alle Grundstücke im Umlegungsgebiet vereinigt und bilden die sogenannte Umlegungsmasse.
Anschließend werden die im Bebauungsplan festgelegten örtlichen Verkehrs- und Grünflächen der Umlegungsmasse entnommen. Sie werden der Stadt zugeteilt.
Die verbleibenden Flächen, Verteilungsmasse genannt, werden dann anteilig den beteiligten Grundstückseigentümern wieder zugeteilt, und zwar auf der Grundlage des Bebauungsplanes jedoch in Form von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken.
Die im Zuge des Umlegungsverfahrens getroffenen Regelungen und Festsetzungen werden in einem Umlegungsplan dargestellt. Sobald dieser rechtsgültig ist, werden die alten Grundstückszuschnitte durch die neuen Baugrundstücke ersetzt.
Nun werden auch die Geldleistungen zum Ausgleich des Umlegungsvorteils fällig.
Mit der Vermessung der neuen Grundstücke und der Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster ist dann das Umlegungsverfahren abgeschlossen.
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| GB 61-614 - Bodenordnung | |
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| Bemerkung: | Bodenordnung |







