Versammlungen
Wenn Sie eine Versammlung abhalten möchten ...
Grundsätzlich bedarf es bei einer Versammlung unter freiem Himmel keiner staatlichen Kontrolle in Form einer Genehmigung. Jedoch kann für Versammlungen unter freiem Himmel das Grundrecht nach Abs. 2 durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Hierbei ist das wichtigste Gesetz das Versammlungsgesetz, das für Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht vorsieht.
Gemäß §14 Versammlungsgesetz hat, wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung anzumelden.
In der Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Datum
- Uhrzeit
- Veranstalter
- Adresse und Telefonnummer des Veranstalters
- Ort der Veranstaltung
- Anzahl der Teilnehmer
- Wegstreckenplan der Demostrecke
- Thema der Demonstration
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an den Geschäftsbereich Sicherheit & Ordnung, Abt. Ordnungswesen wenden.
Ihre Ansprechpartnerin:
| Stephanie Urbansky | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-281 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | stephanie.urbansky(at)oberursel.de |
| Raum: | 315 A |







