Taxen / Mietwagen
Konzession zum Betrieb eines Taxen- bzw. Mietwagenunternehmens
Die Konzession zum Betrieb eines Taxen- bzw. Mietwagenunternehmens wird auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erteilt.
Zur Erteilung der Genehmigung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antragsformular
- Gewerbeanmeldung
- Angaben über die Leistungsfähigkeit
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der Fachkundeprüfung von der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft
- Eichbescheinigung vom Eichamt
- Fahrzeugschein mit TÜV-Stempel und dem Eintrag als "Personenbeförderung"
Die Unterlagen können nach Eingang des Antrags jeweils nach Erlangen nachgereicht werden.
Mit der Erteilung der Konzession werden Gebühren in Höhe von 187,50 € bei Taxen und 75,-- € bei Mietwagen fällig. Da nur eine bestimmte Anzahl an Taxikonzessionen ausgegeben werden, werden Wartelisten geführt.
Ortskenntnisprüfung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird bei der Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises ausgestellt. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist das Ablegen einer Ortskenntnisprüfung bei unserem Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung.
Kosten: 25,-- €
Weitere Informationen zu Fragen betreffend Taxen und Mietwagen erhalten Sie im Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Ordnung und Verkehr.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
| Stephanie Urbansky | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-281 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | stephanie.urbansky(at)oberursel.de |
| Raum: | 315 A |
| Ulrike Schreibweis | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-287 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | ulrike.schreibweis(at)oberursel.de |
| Raum: | 315 A |







