Wochenmarkt

- Wochenmarkt auf dem Marktplatz
Der Wochenmarkt in der Kernstadt findet samstags auf dem Marktplatz und mittwochs auf dem Rathausplatz in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr statt.
Der Wochenmarkt in Weißkirchen findet samstags auf dem Parkplatz in der Straße "An der Bleiche", Ecke "Lia-Wöhr-Weg", von 7:00 bis 14:00 Uhr statt.
Sind diese Tage Feiertage, so ist der Markttag der vorhergehende Werktag.
Auf dem Markt dürfen folgende Waren feilgeboten werden:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol durch den Urproduzenten zur Herstellung von Obstlikören und Obstgeisten, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist zulässig.
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.
- Rohe Erzeugnisse mit Ausnahme des grösseren Viehs.
Die weiteren Details ergeben sich aus der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Durchführung eines Wochenmarktes. Sie finden diese Satzung über das Stichwort "Stadtrecht" links in der Navigationsleiste.
Da nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung steht, werden Wartelisten für Bewerber geführt. Der Antrag erfolgt formlos mit der Beschreibung der Ware, welche feilgeboten werden soll.
Weitere Informationen zu Fragen des Marktwesens erhalten Sie im Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Ordnung und Verkehr.
Ihr Ansprechpartner:
| Joachim Witzel | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-277 |
| Fax: | 06171 502-160 |
| E-Mail: | joachim.witzel(at)oberursel.de |
| Raum: | 317 A |







