Aufgaben der Ordnungspolizei
Die Hauptaufgaben der Ordnungspolizei umfassen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Bereiche:
Straßenverkehrsrecht
- Gefahrenabwehr am Steuer
- Überwachung von gesperrten Wegen und Feldgemarkungen
- Ahndung von Fahrzeugmängeln
- Beseitigung verkehrswidriger Zustände zur akuten Gefahrenabwehr
Überwachung des fließenden Verkehrs (vor allem Geschwindigkeitsüberwachungen)
- Auswahl geeigneter Messstellen und Aufbau des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes nach den einschlägigen Bestimmungen über die gerichtliche Verwertbarkeit der Messungen
- Durchführung der Messungen mit regelmäßigen Kontrollen des ordnungsgemäßen Messbetriebes, falls erforderlich: Fehlerbeseitigung
Überwachung des ruhenden Verkehrs (vor allem Anzeige von Falschparkern)
- Durchführung von Kontrollgängen
Überwachung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Kontrolle der Recht- und Zweckmäßigkeit und des Zustands von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.B. Erkennbarkeit, Standsicherheit)
Verkehrsregelung an Schulen, bei Veranstaltungen, bei Unfällen und an sonstigen besonderen Gefahrenstellen
- Eigenverantwortliche Regelung des Verkehrs durch Zeichen und Weisungen nach § 36 StVO mit teilweise erheblichen Eingriffen in den Verkehrsfluss
Gefahrenabwehr (nach HSOG)
- Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen und Straftaten
- Schutz privater Rechte, sofern gesetzlich vorgesehen
- Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten
- Hilfeleistungen aller Art
Gesundheitsaufsicht (HFEG)
- zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken Personen bei Gefahr
Jugendschutzrecht
- Zuführung an die Eltern
- Zuführung an Jugendamt oder Polizei
Versammlungsrecht und sonstige gesetzliche Anforderungen
- Überwachung von Auflagen in Absprache mit der zuständigen Stelle für Demonstrationen/Versammlungen
Kontrolle der Straßenreinigung und des Pflanzenrückschnitts an öffentlichen Straßen
- Prüfung der Situation und Entscheidung über Maßnahmen vor Ort
Kontrolle von Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen öffentlichen Straßen und Plätzen zur Bekämpfung des Vandalismus
- Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen zur Gefahrenabwehr
- Vermittlung zwischen Jugendlichen und Anwohnern zur Konfliktlösung
- Information an die Betriebsabteilung bei Schäden oder Verschmutzungen
- Erstellen von Kontrolllisten
Feld-, Forst- und Umweltschutz
- Verhinderung, Abwehr und Verfolgung von Flurschäden, Umwelt- und Wassergefährdungen, z.B. durch freilaufende Hunde, illegale Müllablagerungen, unerlaubtes Befahren von Feld- oder Waldwegen, Ölverluste von Fahrzeugen
Außendienstermittlungen bei gefährlichen Hunden
- Prüfung der Gefährlichkeit von Hunden nach HundeVO
Überwachung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im Rahmen des Bezirksdienstes
- Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art und ggf. Anzeige an zuständige Verfolgungsbehörden
- Abwehr von Gefahren aller Art, in Eilfällen: erforderliche Maßnahmen treffen, Mitteilung an zuständige Gefahrenabwehrbehörden







