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Bauaufsicht

Die Stadt Oberursel (Taunus) gehört zu den Städten, die über eine eigene Bauaufsichtsbehörde verfügen, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreisbauamtes des Hochtaunuskreises fällt. Dies bietet Bauherren, Beteiligten und Interessierten den Vorteil verkürzter Wege. Informationen und Beratung rund um das Thema Bauen erhält man unter einem Dach.

Das Bauaufsichtsamt berät Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Bauvorhaben, sondern auch zur Bauantragstellung, geltenden Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, und stellt zur Abklärung Kontakt her mit dem Satdtplanungsamt und weiteren erforderlichen Fachbehörden.

Aufgaben der Bauaufsicht

Das Bauaufsichtsamt als untere Bauaufsichtsbehörde handelt in staatlichem Auftrag. Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt in § 53 die Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden.

Zu den Aufgaben des Bauaufsichtsamtes (der Bauaufsichtsbehörde) gehören insbesondere

  • Überwachungen von Bauvorhaben auf Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Überwachung von bestehenden baulichen Anlagen auf Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Erteilungen (oder Versagung) von Baugenehmigungen
  • Erteilung (oder Versagung) von Bauvorbescheiden
  • Erteiung (oder Versagung) von Nutzungsänderungen
  • Erteilung von Abrissgenehmigungen
  • Erteilungen von Abweichungen
  • Erteilung von Ausnahmen
  • Erteilung von Befreiungen
  • Erteilung von Bauverboten, Nutzungsverboten, Beseitigungsverfügungen
  • Überprüfung und Freigabe von Fliegenden Bauten
  • Vorhaben bezogene bauordnungsrechtliche Beratungen
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren
  • Gewährung von Akteneinsichten
  • Auskunft aus dem Baulastverzeichnis
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen (nach WEG)

Rechtliche Grundlagen für bauliche Maßnahmen

Wesentliche Grundlagen für die Überprüfung aller baulichen Maßnahmen sind Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

  • Das Bauplanungsrecht regelt, ob überhaupt, was und wie viel gebaut werden darf. Das Stadtplanungsamt Oberursel bewertet dies auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen und nimmt Stellung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Wesentliche Rechtsgrundlagen für diese Bewertung sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVo) und gegebenenfalls der Bebauungsplan.
  • Das Bauordnungsrecht regelt, wie im Einzelnen gebaut werden darf, definiert Brandschutz und nachbarliche Belange. Das Bauaufsichtsamt Oberusel bewertet dies auf Basis der geltenden Hessischen Bauordnung (HBO).
  • Weitere, baurechtlich zu beachtender Fachgesetzte bestehen z.B. im Hessischen naturschutzgesetz, dem Forstgesetz, dem hessischen Straßen- und Wegerecht, dem Immissionsschutzgesetz, für deren Einhaltung die jeweiligen Fachbehörden in deren zuständigkeit jeweils Stellung nehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
GB 32-321 - Bauaufsicht
Adresse:Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Gebäude:Rathaus, Gebäudeteil A
Stockwerk:3. OG
Tel.:06171 502-400
Fax:06171 502-117
E-Mail:bauaufsicht(at)oberursel.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Gabriele Hornung
Abteilungsleiterin
Tel.:06171 502-400
Fax:06171 502-117
E-Mail:gabriele.hornung(at)oberursel.de
Raum:306 A
Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag7:30 - 12:0014:00 bis 18:00
Dienstag7:30 - 12:00
Mittwoch7:30 - 12:00
Donnerstag7:30 - 12:0014:00 bis 18:00
Freitag7:30 - 12:00

Das zuständige  Amt für Bodenmanagement (Katasteramt)  befindet sich in der

Ludwig-Erhard-Anlage 1-4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe

und ist unter den Telefonnummern

06431/ 9105 -0 Zentrale (Limburg a.d. Lahn) sowie
06431/ 9105-190 (Durchwahl) Herr Göbel

zu erreichen. 

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