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Grundbesitzabgaben

Hebesatz Grundsteuer A
für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe 

  • 200 v.H.

Grundsteuer B für die Grundstücke

  • 250 v.H.

Die Festsetzung der Grundsteuermeßbeträge erfolgt durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes
Bad Homburg v.d.H.  


Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren)
sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte dem letzten Bescheid.

Ein Formular für eine Einzugsermächtigung für Grundsteuern finden Sie auf unserer Seite Formulare.



Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeiten zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsbereich Finanzen, Abt. Steuern

Ansprechpartner/in Stadtgebiet Oberursel:

Claudia Korn
Tel.:06171 502-320
Fax:06171 502-475
E-Mail:claudia.korn(at)oberursel.de
Raum:214 A

Ansprechpartner/in Stadtteile Bommersheim, Oberstedten, Stierstadt und Weißkirchen:

Monika Zacher
Tel.:06171 502-321
Fax:06171 502-475
E-Mail:monika.zacher(at)oberursel.de
Raum:214 A

Hessentag 2011

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