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Öffentlich rechtliche Namensänderung

Namensänderung

Ein Familienname oder Vorname kann nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Der subjektive Wunsch allein, einen anderen Familiennamen oder Vornamen führen zu wollen, genügt nicht.
Die Aufgabe der behördlichen Namensänderung besteht im wesentlichen in der Beseitigung von Unzuträglichkeiten, die mit der Führung rechtmäßig erworbener Vor- und Familiennamen verbunden sind.

Antragsvoraussetzungen

  • Ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz Oberursel (Taunus)

Antragstellung

durch entsprechendes Formular, das im Einwohnerbüro erhältlich ist
(mit individueller Beratung für den Antragsteller / die Antragstellerin).

Kosten

Vornamensänderung:

10% des monatlichen Nettoeinkommens
(bei Minderjährigen 5% des monatlichen Nettoeinkommens des/der Unterhaltspflichtigen bzw. Sorgeberechtigten).

Gebühr: von 2,50 - 255,00 €

Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Standesamt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Kathrin Kauth
Tel.:06171 502-236
Fax:06171 502-290
E-Mail:kathrin.kauth(at)oberursel.de
Raum:E17 A

         

Änderung von Familiennamen nur beim Landratsamt möglich:

Wenn ein Familienname geändert werden soll, wird diese Änderung ausschließlich beim Hochtaunuskreis bearbeitet.

Zuständiger Sachbearbeiter beim Hochtaunuskreis ist Herr Klebow, Tel. 06172 999-4930

Landratsamt des Hochtaunuskreises
Adresse:Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe
Tel.:06172 999-0

Öffnungszeiten des Landratsamtes

Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag7:30 - 11:00
Dienstag7:30 - 11:00
Mittwoch7:30 - 11:00
Donnerstag7:30 - 11:0013:30 - 16:00
Freitag7:30 - 11:00


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