Personalausweise
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Hierzu müssen beide Elternteile ihr Einverständnis erklären.
Antragsvoraussetzungen:
- 1 neues biometrisches Passbild
(nicht älter als 6 Monate)
35 x 45 mm
(Hintergrund heller als das Gesicht. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 27 mm darstellen. Gesicht = Kinn bis Haaransatz).
Auf der Homepage der Bundesdruckerei finden Sie Informationen darüber, wie Ihr Passbild aussehen muss. - Das alte Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde.
- Es ist erforderlich, dass der/die Antragsteller/in persönlich erscheint.
- Bei Beantragung muss entschieden werden, ob Fingerabdrücke auf dem Personalausweis gespeichert werden sollen oder nicht. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Damit sind die Ausweisdaten vor Missbrauch besser geschützt als bisher.
Kosten:
| die Ausstellung für Personen bis zum 24. Lebensjahr | 22,80 EUR |
| die Ausstellung für Personen ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 EUR |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
| Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
| nachträglich Aktivierung der Online-Ausweisfunktion | 6,00 EUR |
| nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
| Änderung der PIN im Einwohnerbüro (z.B. PIN vergessen) | 6,00 EUR |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion wenn der Ausweis gestohlen oder verloren wurde | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 EUR |
| Änderung der Anschrift bei Umzug | gebührenfrei |
Bearbeitungsdauer:
Die Reisepässe / Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Stadt Oberursel hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Hier erfahren Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Reisepasses / Personalausweises: Statusabfrage-Passauskunft
Wenn Sie Ihren Personalausweis dringend brauchen:
Es ist möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Die Gültigkeit ist auf 3 Monate begrenzt. Für den vorläufigen Personalausweis fällt eine Gebühr von 10,00 € an. Hierfür sind zwei Passbilder notwendig. Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung des vorläufigen Personalausweises, der Endgültige gleichzeitig mitbeantragt werden muss.
Sperren der Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl
Wenn der Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wird oder anderweitig abhanden kommt, muss der Ausweis geperrt werden, das heißt, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird verhindert. Dazu wird das Sperrkennwort benötigt.
Die Sperrung kann durch persönliche Vorsprache im Einwohnerbüro oder über den Sperrnotruf 0180-1-33 33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr) erfolgen.
Gültigkeitsdauer:
Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, muss der alte Personalausweis vorgelegt werden. Die Meldebehörde ist verpflichtet, den bisherigen Personalausweis einzuziehen oder zu entwerten. Das gleiche gilt für eventuell ausgestellte vorläufige Personalausweise, da niemand mehr als einen Ausweis besitzen darf.
Weitere Informationen ...
... zum Thema Personalausweis erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro
Rathaus Oberursel, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer 101
Telefon 06171 502-123
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |







