Personalausweise
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Hierzu müssen beide Elternteile ihr Einverständnis erklären.
Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist gebührenfrei.
Antragsvoraussetzungen:
- 1 neues Passbild
(nicht älter als 6 Monate)
35 x 45 mm
(Hintergrund heller als das Gesicht. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 27 mm darstellen. Gesicht = Kinn bis Haaransatz).
Auf der Homepage der Bundesdruckerei finden Sie Informationen darüber, wie Ihr Passbild aussehen muss. - Das alte Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde.
- Es ist erforderlich, dass der/die Antragsteller/in persönlich erscheint.
Kosten:
| die erstmalige Ausstellung für Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | gebührenfrei | --,-- |
| die erstmalige Ausstellung für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben | gebührenpflichtig | 8,00 € |
| die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer | gebührenpflichtig | 8,00 € |
| wenn die Neuausstellung wegen Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung erforderlich wird | gebührenpflichtig | 11,00 € |
| wenn der bisherige Ausweis verloren gegangen oder aus anderen Gründen als durch Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig geworden ist | gebührenpflichtig | 13,00 € |
Bearbeitungsdauer:
Die Reisepässe / Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Stadt Oberursel hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Hier erfahren Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Reisepasses / Personalausweises: Statusabfrage-Passauskunft
Wenn Sie Ihren Personalausweis dringend brauchen:
Es ist möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser ist nur 3 Monate gültig und kostet 15,00 €. Hierfür sind zwei Passbilder notwendig. Bitte beachten Sie, das bei Beantragung des vorläufigen Personalausweises, der Endgültige gleichzeitig mitbeantragt werden muss.
Der neue Personalausweis
Gültigkeitsdauer:
Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, muss der alte Personalausweis vorgelegt werden. Die Meldebehörde ist verpflichtet, den bisherigen Personalausweis einzuziehen. Das gleiche gilt für eventuell ausgestellte vorläufige Personalausweise, da niemand mehr als einen Ausweis besitzen darf.
Weitere Informationen ...
... zum Thema Personalausweis erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro
Rathaus Oberursel, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer 101
Telefon 06171 502-123
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |
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