Der neue Personalausweis - ab 1. November 2010
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Ab 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Die bisher ausgestellten „alten“ Personalausweise bleiben natürlich bis zum Ablaufdatum gültig.
Für die Neuausstellung Ihres neuen Personalausweises benötigen Sie folgendes:
- jeweils 1 neues biometrisches Passbild 35x45 mm
- das alte Ausweisdokument
- Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich
Gebühren für Personalausweise:
- 22,80 EUR Personen bis 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit)
- 28,80 EUR Personen über 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit)
Wenn Sie Ihren Bundespersonalausweis dringend benötigen:
Es ist möglich, einen vorläufigen Bundespersonalausweis zu beantragen. Dieser ist 3 Monate gültig, die Gebühr beträgt 10,00 EUR. Hierfür sind zwei biometrische Passbilder notwendig.
Weitere Gebührenregelungen:
- Das erstmalige Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei.
- 6,00 EUR bei nachträglicher Aktivierung der Online-Ausweisfunktion - das Deaktivieren ist gebührenfrei.
- 6,00 EUR bei Änderung der PIN im Einwohnerbüro (z.B. PIN vergessen).
- Das Sperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei - für die Entsperrung wird eine Gebühr von 6,00 EUR erhoben.
- Die Änderung der Anschrift bei Umzügen ist gebührenfrei.
Fingerabdrücke
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Damit sind Ihre Ausweisdaten vor Missbrauch besser geschützt als bisher.
Achtung:
Aufgrund der Umstellung aller Systeme sowohl in unserer Behörde als auch in der Bundesdruckerei kann es unter Umständen zu längeren Lieferzeiten kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de/







