Kinderreisepass
Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise in die USA weiterhin benutzt werden.
Achtung: Für die Einreise in die USA benötigen Sie auch für Kinder einen regulären Reisepass.
Wichtiger Hinweis:
Neue Richtlinien für Reisende in die Vereinigten Staaten
| Grund der Beantragung | vorzulegende Unterlagen | Anzahl der biometrischen Lichtbilder | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Erst- oder Neuausstellung | bei Erstausstellung: Geburtsurkunde; bei Neuausstellung: alter Kinderausweis oder alter Kinderreisepass |
| 13,00 EUR |
| schriftl. Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten ggf. Sorgerechtsurteil/Negativbescheinigung | 1 | ||
| Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes | alter Kinderreisepass | 1 | 6,00 EUR |
| schriftl. Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten |
Gültigkeitsdauer:
6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Bearbeitungszeit:
sofort (bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen)
Wichtige Hinweise und Erläuterungen:
Biometrisches Lichtbild
- Maße: 35 x 45 mm
- nicht älter als 6 Monate
- Hintergrund muss einfarbig und so hell oder dunkel sein, dass das Gesicht eindeutig zu erkennen ist
- keine Kopfbedeckung
- es darf keine weitere Person auf dem Passbild abgebildet sein
- Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 mm darstellen.
- Gesicht = Kinn bis Haaransatz
Urkunden
- ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher, der von einem deutschen Gericht vereidigt wurde, übersetzt werden. Bei einigen ausländischen Staaten wird weiterhin ein Legalisationsvermerk verlangt.
- sofern deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt
Einverständniserklärung
- wenn Sie verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, wird neben der Einverständniserklärung das Ausweisdokument des nicht zur Antragstellung mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils benötigt
- wenn Sie nicht verheiratet sind und das alleinige Sorgerecht haben, benötigen wir eine Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt (sog. Negativattest)
- wenn Sie geschieden sind, benötigen wir das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk / Sorgerechtsbeschluss
- wenn Sie verwitwet sind, benötigen wir die Sterbeurkunde
Kinder müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Unser Service für Sie:
Ein Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Formulare
Weitere Informationen zum Thema Kinderreisepass erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro
Rathaus Oberursel, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer 101
Telefon 06171 502-123
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |







