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Kinderreisepass

Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise in die USA weiterhin benutzt werden
.

Achtung: Für die Einreise in die USA benötigen Sie auch für Kinder einen regulären Reisepass.

Wichtiger Hinweis:
Neue Richtlinien für Reisende in die Vereinigten Staaten

Antragsvoraussetzungen für den Kinderreisepass
Grund der Beantragungvorzulegende UnterlagenAnzahl der biometrischen LichtbilderGebühr
Erst- oder Neuausstellungbei Erstausstellung: Geburtsurkunde;
bei Neuausstellung: alter Kinderausweis
oder alter Kinderreisepass

1

13,00 EUR
schriftl. Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten ggf. Sorgerechtsurteil/Negativbescheinigung

1

Verlängerung
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
alter Kinderreisepass

 1

6,00 EUR
schriftl. Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten

Gültigkeitsdauer:

6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.

Bearbeitungszeit:

sofort (bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen)

Wichtige Hinweise und Erläuterungen:

Biometrisches Lichtbild

  • Maße: 35 x 45 mm
  • nicht älter als 6 Monate
  • Hintergrund muss einfarbig und so hell oder dunkel sein, dass das Gesicht eindeutig zu erkennen ist
  • keine Kopfbedeckung
  • es darf keine weitere Person auf dem Passbild abgebildet sein
  • Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 mm darstellen.
  • Gesicht = Kinn bis Haaransatz

Urkunden

  • ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher, der von einem deutschen Gericht vereidigt wurde, übersetzt werden. Bei einigen ausländischen Staaten wird weiterhin ein Legalisationsvermerk verlangt.
  • sofern deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt

Einverständniserklärung

  • wenn Sie  verheiratet  oder  nicht miteinander verheiratet  sind, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, wird neben der Einverständniserklärung das Ausweisdokument des nicht zur Antragstellung mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils benötigt
  • wenn Sie nicht verheiratet  sind und das  alleinige Sorgerecht  haben, benötigen wir eine Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt (sog. Negativattest)
  • wenn Sie  geschieden sind, benötigen wir das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk / Sorgerechtsbeschluss
  • wenn Sie  verwitwet sind, benötigen wir die Sterbeurkunde

       
       Kinder müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.


Unser Service für Sie:

Ein Antragsformular finden Sie unter der Rubrik   Formulare

Weitere Informationen zum Thema Kinderreisepass erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro

Rathaus Oberursel, Rathausplatz 1, 1. OG, Zimmer 101

Telefon 06171 502-123

Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Dienstag07:30 - 12:00
Mittwoch07:30 - 12:00
Donnerstag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Freitag07:30 - 12:00

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