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Beantragen von Ausweisdokumenten

Statusabfrage - Passauskunft
Hier erfahren Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Reisepasses / Personalausweises
 

Bundespersonalausweis (BPA) und Reisepass (RP) bei:

Erst- oder Neuausstellung
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der BilderGebühr für BPA
Gebühr für RP
Ausweisdokument
1
8,00 €
37,50 EUR
(bis zum 24. Lj.)
letzte Personenstandsurkunde

gebührenfrei, bei Erstausstellung
bis zum 21. Lj.
59,00 EUR
(ab dem 24. Lj.)
Registrierschein und Vertriebenenausweis



Ausstellung eines Personalausweises wegen Namensänderung durch Eheschließung
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der BilderGebühr für BPA
Gebühr für RP
altes Ausweisdokument
1
11,00 €
37,50 EUR
(bis zum 24. Lj.)
Heiratsurkunde mit Nachweis
der Namenführung


59,00 EUR
(ab dem 24. Lj.)
Registrierschein und Vertriebenenausweis



Einbürgerung
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der BilderGebühr für BPA
Gebühr für RP
altes Ausweisdokument
1
8,00 €
37,50 EUR
(bis zum 24. Lj.)
letzte Personenstandsurkunde
gebührenfrei bei Erstausstellung
bis zum 21. Lj.
59,00 EUR
(ab dem 24. Lj.)
Einbürgerungsurkunde


Eintrag eines Doktortitels
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der BilderGebühr für BPA
Gebühr für RP
altes Ausweisdokument
1
13,00 €
37,50 EUR
(bis zum 24. Lj.)
Promotionsurkunde (im Original
und in dt. Sprache)


59,00 EUR
(ab dem 24. Lj.)
letzte Personenstandsurkunde


Verlust bzw. Diebstahl
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der BilderGebühr für BPA
Gebühr für RP
altes Ausweisdokument
1
13,00 €
37,50 EUR
(bis zum 24. Lj.)
letzte Personenstandsurkunde
(nur wenn kein Ausweisdokument
vorhanden!)



Registrierschein und Vertriebenausweis

59,00 EUR
(ab dem 24. Lj.)
- Verlustanzeige (hier erhältlich) und bei Diebstahl
- Strafanzeige der Polizei



vorläufige Ausweisdokumente

vorzulegende UnterlagenAnzahl der Bilder
Gebühr
vorläufiger Bundespersonalausweis
entsprechend dem
Grund der Beantragung
2

15,00 EUR
+ endgültiger Personalausweis
8,00 EUR

vorläufiger Bundespersonalausweis bei Namensänderung durch Eheschließungentsprechend dem Grund der Beantragung 2

13,00 EUR +endgültiger Personalausweis 11,00 EUR

vorläufiger Reisepass

Achtung: Der vorl. Reisepass ist nicht für die visafreie Einreise in die USA gültig!

entsprechend dem
Grund der Beantragung
2 biometrische Lichtbilder, sofern Sie bereits einen vorl. RP, aber keinen endgültigen RP haben26,00 EUR

Grundsätzlich gilt für die Beantragung von vorläufigen und endgültigen Ausweisdokumenten von Personen bis zum 16. Lebensjahr (BPA) / 18. Lebensjahr (RP):
Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis, siehe hierzu unter Erläuterung zur Einverständniserklärung unter der Rubrik Kinderreisepass) sind bei Antragstellung zusätzlich mit vorzulegen.

Bitte beachten Sie noch folgendes zu den Punkten:

  • Personenstandsurkunden: bei Ledigen = Geburtsurkunde; bei Verheirateten = Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung, bei ausländischen Urkunden, siehe unten
  • ausländische Urkunden:
    müssen von einem vereidigten Dolmetscher, der von einem deutschen Gericht vereidigt wurde, übersetzt werden. Bei einigen ausländischen Staaten wird weiterhin ein Legalisationsvermerk verlangt. Grundsätzlich gilt, sofern deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt.
  • Promotionsurkunden:
    müssen im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden; ein im Ausland erworbener Doktorgrad muss durch Genehmigungsurkunde nachgewiesen werden.
Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente
Ausweisart   
Personenkreis    Gültigkeit
Personalausweis / Reisepass
- Personen unter 24 Jahren
- Personen über 24 Jahren
-   6 Jahre
- 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis   
alle     3 Monate
vorläufiger Reisepass 
alle     1 Jahr

MAXI - Reisepass

Der Maxi-Reisepass ist insbesondere für  Vielreisende  interessant, weil er für Visaeinträge 16 Seiten mehr enthält als der Europapass und somit aus 48 Seiten besteht.

Gebühr:
für Personen unter 24 Jahren = 59,50 EUR
für Personen über 24 Jahren  = 81,00 EUR

EXPRESS - Reisepass

Innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen verfügen Sie über den neuen Reisepass.

Gebühr:

für Personen unter 24 Jahren = 69,50 EUR
für Personen über 24 Jahren  = 91,00 EUR

Kinderreisepass

Die Ausstellung / Verlängerung des Kinderreisepasses erfolgt nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.

Erst- oder Neuausstellung Kinderreisepass
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der Bilder
Dauer
Gebühr
- Ausweisdokument bzw. Geburtsurkunde des Kindes, sofern kein KA vorhanden!

Bitte beachten Sie bei ausländischen Urkunden die weiter oben stehenden Ausführungen hierzu.

1  biometrisches Passbild

sofort
13,00 EUR
- Registrierschein und Vertriebenenausweis
Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich!

- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (schriftlicher Nachweis) **



Verlängerung Kinderreisepass
vorzulegende Unterlagen
Anzahl der Bilder
Dauer
Gebühr
- alter Kinderreisepass   

1 biometrisches Passbild

sofort
6,00 EUR
- Registrierschein und Vertriebenenausweis



- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (s.o.) **



** Erläuterungen zur Einverständniserklärung:

Schriftlicher Nachweis:
wenn Sie
benötigen wir
- verheiratet sind oder
- nicht miteinander verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht haben
Einverständniserklärung und Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils
- nicht verheiratet sind und
- das alleinige Sorgerecht haben
Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt
(sog. Negativattest)
- geschieden sind
das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk / Sorgerechtsbeschluss
- verwitwet sinddie Sterbeurkunde

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