Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Ausgabe der Anträge
Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von der GEZ bearbeitet.
Online Portal der GEZ
Befreiungskriterien
- Eine Befreiung für gering Verdienende nur dann, wenn Sozialleistungen gezahlt werden (z.B. Ausbildungsförderung).
- Für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen RF im Ausweis oder Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sowie Empfänger von Grundsicherung im Alter:
Bitte legen Sie bei der Abholung des Antrages im Einwohnerbüro den Orignalbescheid vor, damit die Vorlage des Originals auf dem Antrag beglaubigt werden kann.
Wenn die Vorlage des Originals nicht auf dem Antrag bestätigt wurde, muss der Originalbescheid zusammen mit dem Antrag an die GEZ geschickt werden.
Weitere Informationen zu Fragen der Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.
Ihre Ansprechpartnerin:
| Carrie Haub | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-262 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | carrie.haub(at)oberursel.de |
| Raum: | 101 A |







