home
Deutsch
English
Sie sind hier:   Verwaltung   Geschäftsbereiche   Einwohnerservice   Meldeangelegenheiten   Rundfunkgebührenpflicht  

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ausgabe der Anträge

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von der GEZ bearbeitet.

Online Portal der GEZ
Das Antragsformular für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht finden Sie im Online Portal der GEZ
 

Befreiungskriterien

  • Eine Befreiung für gering Verdienende nur dann, wenn Sozialleistungen gezahlt werden (z.B. Ausbildungsförderung).
  • Für Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen RF im Ausweis oder Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sowie Empfänger von Grundsicherung im Alter:

    Bitte legen Sie bei der Abholung des Antrages im Einwohnerbüro den Orignalbescheid vor, damit die Vorlage des Originals auf dem Antrag beglaubigt werden kann.

    Wenn die Vorlage des Originals nicht auf dem Antrag bestätigt wurde, muss der Originalbescheid zusammen mit dem Antrag an die GEZ geschickt werden.
      

Weitere Informationen zu Fragen der Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.

Ihre Ansprechpartnerin:

Carrie Haub

Tel.:06171 502-262
Fax:06171 502-176
E-Mail:carrie.haub(at)oberursel.de
Raum:101 A

Hessentag 2011

Seite mit Infos zum Hessentag

Kurz gemeldet

Seniorentreff “Altes Hospital“ lädt im Juni zweimal zum 3000-Schritte-Spaziergang ein

22. 05. 2012

Muss eine Wand atmen können?

21. 05. 2012

Einweihung des renovierten Alten Bahnhofes mit 1. Bahnhofsfest an Pfingsten

21. 05. 2012