Lohnsteuerkarten
Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte, Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit.
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. „Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.“, so Finanzminister Dr. Schäfer.
Änderung der Steuerkarte:
Für Änderungen an Lohnsteuerkarten und alle weiteren Lohnsteuerangelegenheiten ist seit 01.01.2011 ausschließlich das Finanzamt in Bad Homburg v. d. Höhe zuständig.







