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An-, Ab- und Ummeldungen

Wohnungswechsel / Wohnsitzwechsel

Bei einem Wohnungswechsel ist eine An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnerbüro innerhalb von 8 Tagen erforderlich.

Ausnahme: Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Unbedingt benötigte Unterlagen
* für jede meldepflichtige Person

*Personalausweis und / oder Reisepass / Kinderausweis, evtl. PersonenstandsurkundeAbmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen WohnortesFormular
Anmeldung
a) Zuzug aus einem anderen Bundesland
X

Anmeldung einer Wohnung
b) bisheriger Wohnsitz wird beibehalten
oder
c) Umzug innerhalb Hessens
X

Anmeldung einer Wohnung
Ummeldung
innerhalb Oberursels
X

Umzugsmeldung
Abmeldung
bei Umzug ins Ausland
X

Abmeldeformular

Um die Meldepflicht für Familien zu erfüllen, genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der genannten Unterlagen.

Meldebescheinigung

Eine  Meldebescheinigung, die über aktuelle Meldeverhältnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers Auskunft gibt, kann gegen Entrichtung einer Gebühr von 8,00 € beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.

Unser Service für Sie
Formulare für die An- oder Abmeldung einer Wohnung, Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung
 
Öffnungszeiten
VormittagNachmittag
Montag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Dienstag07:30 - 12:00
Mittwoch07:30 - 12:00
Donnerstag07:30 - 12:0014:00 - 18:00
Freitag07:30 - 12:00

Hessentag 2011

Seite mit Infos zum Hessentag

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