An-, Ab- und Ummeldungen
Wohnungswechsel / Wohnsitzwechsel
Bei einem Wohnungswechsel ist eine An-, Ab- oder Ummeldung beim Einwohnerbüro innerhalb von 8 Tagen erforderlich.
Ausnahme: Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
| * für jede meldepflichtige Person | |||
| *Personalausweis und / oder Reisepass / Kinderausweis, evtl. Personenstandsurkunde | Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes | Formular | |
| Anmeldung a) Zuzug aus einem anderen Bundesland | X | Anmeldung einer Wohnung | |
| b) bisheriger Wohnsitz wird beibehalten oder c) Umzug innerhalb Hessens | X | Anmeldung einer Wohnung | |
| Ummeldung innerhalb Oberursels | X | Umzugsmeldung | |
| Abmeldung bei Umzug ins Ausland | X | Abmeldeformular | |
Um die Meldepflicht für Familien zu erfüllen, genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der genannten Unterlagen.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung, die über aktuelle Meldeverhältnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers Auskunft gibt, kann gegen Entrichtung einer Gebühr von 8,00 € beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.
Unser Service für Sie
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |







