Änderung von Kraftfahrzeugscheinen
bei Namens- oder Adressänderung

Die gesetzlich vorgeschriebene Änderung im Kfz-Schein beim Wohnortwechsel kann bei Zuzügen aus dem Hochtaunuskreis bzw. Umzügen innerhalb von Oberursel (Taunus) gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung hier in Oberursel beim Einwohnerbüro erfolgen.
Eine zusätzliche Vorsprache in der Zulassungsstelle in Bad Homburg v.d.Höhe ist damit nicht nötig.
Bei Änderung des Kfz-Scheins aufgrund einer Namensänderung (zum Beispiel nach einer Eheschließung) ist die Zulassungsstelle in Bad Homburg v. d. Höhe nötig.
Für die Adressänderung ist eine Verwaltungsgebühr von 10,70 € zu entrichten.







