Hundesteuer
Steuersätze pro Jahr
nach der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) vom 27.09.2001
| für den Ersthund | 54,-- € |
| für den Zweithund | 78,-- € |
| für jeden weiteren Hund | 96,-- € |
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen Zahlung von 3,-- € eine Ersatzmarke.
Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Weitere Informationen:
Informationen rund um den Hund
Hundetoiletten, Leinenzwang, Gefährliche Hunde etc.
Information zur Hundehaltung
Faltblatt mit Informationen zum konfliktfreien Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund
Unser Service für Sie
Formulare für die Hundean- und abmeldungen
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.
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