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Hundesteuer

Steuersätze pro Jahr

nach der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) vom 27.09.2001

für den Ersthund54,-- €
für den Zweithund78,-- €
für jeden weiteren Hund96,-- €

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen Zahlung von 3,-- € eine Ersatzmarke.

Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.

Weitere Informationen:

Informationen rund um den Hund
Hundetoiletten, Leinenzwang, Gefährliche Hunde etc.
 
Information zur Hundehaltung
Faltblatt mit Informationen zum konfliktfreien Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund
 
Unser Service für Sie
Formulare für die Hundean- und abmeldungen
 

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

 

Melanie Kantor
Tel.:06171 502-265
Fax:06171 502-176
E-Mail:melanie.kantor(at)oberursel.de
Raum:101 A
Simone Lipowicz
Tel.:06171 502-266
Fax:06171 502-176
E-Mail:simone.lipowicz(at)oberursel.de
Raum:101 A
Stephanie Becker
Tel.:06171 502-267
Fax:06171 502-176
E-Mail:stephanie.becker(at)oberursel.de
Raum:101 A
Nadja Fritsch
Tel.:06171 502-261
Fax:06171 502-176
E-Mail:nadja.fritsch(at)oberursel.de
Raum:101 A

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