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Stehendes Gewerbe

Gewerbeanzeige

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Das gilt auch, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

     

Gewerbeanzeigen online
 

Gewerbeanzeige online
Bitte nach dem Ausfüllen der Online-Anzeige das ausgedruckte Formular unterschreiben und mit Pass-/Personalausweiskopie, ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie weiteren erforderlichen Unterlagen senden an den

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Einwohnerbüro
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache im Rathaus

  • Personalausweis / Pass des/der Gewerbetreibenden
  • Ausländer benötigen außerdem die Aufenthaltsgenehmigung
  • Gebühren:
    - für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige: 25,-- €
    - für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung: 5,00 €
       
  • Bei schriftlicher Anzeige
    Die Gewerbeanzeige kann auch schriftlich per Vordruck erstattet werden. Sie erhalten den Vordruck beim Einwohnerbüro oder im Internet auf unserer Formularseite. In diesem Fall können die Ausweispapiere in Kopie beigefügt werden.

    Personengesellschaften und juristische Personen
    Bei Personengesellschaften ist es erforderlich, dass jeder Gesellschafter die entsprechende Anzeige erstattet.

    Bei juristischen Personen muss zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen noch der vollständige Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Hinweis

Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall für

  • Bewachungsgewerbe
  • Geldspielgeräte
  • Spielhallen
  • Maklertätigkeiten
  • Gaststättenbetriebe

Die entsprechende Erlaubnis soll bei der Gewerbeanzeige vorgelegt werden.

Kurzbescheinigung

Wenn Ihnen bereits der Empfang einer Gewerbeanzeige bescheinigt wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich nach Vorlage des Personalausweises bw. Passes eine Kurzbescheinigung über das Gewerbe (z.B. zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle) ausstellen zu lassen.

Die Gebühr für diese Bescheinigung beträgt 13,-- €.

Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nadja Fritsch
Tel.:06171 502-261
Fax:06171 502-176
E-Mail:nadja.fritsch(at)oberursel.de
Raum:101 A
Simone Lipowicz
Tel.:06171 502-266
Fax:06171 502-176
E-Mail:simone.lipowicz(at)oberursel.de
Raum:101 A
Stephanie Becker
Tel.:06171 502-267
Fax:06171 502-176
E-Mail:stephanie.becker(at)oberursel.de
Raum:101 A
Melanie Kantor
Tel.:06171 502-265
Fax:06171 502-176
E-Mail:melanie.kantor(at)oberursel.de
Raum:101 A

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