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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Reisegewerbekarte

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte benötigt:

  • zwei Passbilder
  • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom örtlich zuständigen Finanzamt
  • Umsatzsteuerheft bzw. Bescheinigung über die Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes vom örtlich zuständigen Finanzamt
  • Gebühren für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte:
    - für natürliche Personen: 300,-- €
    - für juristische Personen: 350,-- € 
       

Zusätzlich werden eventuell noch folgende Unterlagen benötigt:

  • Stellungnahme vom Ausländeramt
  • Gesundheitszeugnis
  • Stellungnahme vom Veterinäramt
  • Handwerkskarte / Meisterbrief

Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsbereich Einwohnerservice, Abteilung Einwohnerbüro.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nadja Fritsch
Tel.:06171 502-261
Fax:06171 502-176
E-Mail:nadja.fritsch(at)oberursel.de
Raum:101 A
Simone Lipowicz
Tel.:06171 502-266
Fax:06171 502-176
E-Mail:simone.lipowicz(at)oberursel.de
Raum:101 A
Stephanie Becker
Tel.:06171 502-267
Fax:06171 502-176
E-Mail:stephanie.becker(at)oberursel.de
Raum:101 A
Melanie Kantor
Tel.:06171 502-265
Fax:06171 502-176
E-Mail:melanie.kantor(at)oberursel.de
Raum:101 A

Hessentag 2011

Seite mit Infos zum Hessentag

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