EU-Kartenführerschein
EU-Kartenführerschein
Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau oder rosa) können diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die neuen Klassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zur Umstellung Ihres Führerscheins benötigen Sie bei Antragstellung:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Ihren Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Wenn Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde:
eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
Die Umschreibung der Klasse 2 sowie die Erteilung der Klasse CE79 (=Zugfahrzeug 7,5 t, Gesamtzugfahrzeug mit hächstens 3 Achsen übersteigt die 12 t) ist ab dem 50. Lebensjahr nur möglich bei Vorlage von zusätzlich:
- Einem augenärztlichen Gutachten nach Anlage 6 FeV
- Einem ärztlichen Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Die entsprechenden Formulare sind über die jeweiligen Ärzte zu erhalten.
Wenn Sie die Erteilung der neuen Klasse T (Zugmaschinen mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit) beantragen, müssen Sie außerdem noch vorlegen:
- Eine Bescheinigung über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft o.ä.
Gebühr
Die Gebühr für die Umschreibung des Führerscheins beträgt 24,00 €
Antragsformulare & Infos
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Rathaus Oberursel, Einwohnerbüro
| Stephanie Becker | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-267 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | stephanie.becker(at)oberursel.de |
| Raum: | 101 A |
| Nadja Fritsch | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-261 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | nadja.fritsch(at)oberursel.de |
| Raum: | 101 A |
| Melanie Kantor | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-265 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | melanie.kantor(at)oberursel.de |
| Raum: | 101 A |
| Simone Lipowicz | |
|---|---|
| Tel.: | 06171 502-266 |
| Fax: | 06171 502-176 |
| E-Mail: | simone.lipowicz(at)oberursel.de |
| Raum: | 101 A |







