Eheschließung
Links zu Infos über unsere Trauzimmer und zu Trauterminen finden Sie weiter
unten auf dieser Seite.
Sie möchten heiraten?
Da heißt es: "Erst die Arbeit, dann das Vergnügen", denn der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung (bisher: das Aufgebot) voraus.
Bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie oder Ihre Verlobte / Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, muss die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden.
Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Wenn Sie also beispielsweise in Oberursel (Taunus) wohnen, Ihre Braut / Ihr Bräutigam aber in Frankfurt am Main, dann kann die Eheschließung wahlweise beim Standesamt in Oberursel (Taunus) oder in Frankfurt am Main angemeldet werden.
Wenn Sie in Oberursel (Taunus) heiraten möchten, obwohl keiner von Ihnen hier wohnt bzw. gemeldet ist, kann das Standesamt bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben uns ermächtigen, die Eheschließung in Oberursel (Taunus) vorzunehmen.
Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte verschiedene Unterlagen, anhand derer festgestellt werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen oder ob eventuell ein Eheverbot dem Heiratswunsch entgegensteht.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von jedem Einzelfall.
Das alles brauchen Sie für die Anmeldung der Eheschließung:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn es für beide Verlobten die erste Ehe ist, beide volljährig und deutsche Staatsangehörige sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (zur Vorlage beim Standesamt) Diese Bescheinigung über den Wohnsitz, den Familienstand und die Religionszugehörigkeit erhalten Sie beim Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes (wenn Sie in Oberursel wohnen, direkt beim Standesamt)
- aktuelle**) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
**) aktuell = nicht älter als 6 Monate!
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beantragt werden - sie ist jedoch frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin möglich.
In Ausnahmefällen, wenn Ihre Partnerin / Ihr Partner z.B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen kann, können Sie mit einer entsprechenden Vollmacht die notwendigen Formalitäten auch alleine mit uns abwickeln.
Den hierfür erforderlichen Vordruck, auf dem Ihre Verlobte / Ihr Verlobter die erforderlichen Angaben zur Person machen kann, erhalten Sie beim Standesamt.
Auf Anfrage senden wir Ihnen diesen auch zu.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Immerhin melden jährlich ca. 250 Paare beim Standesamt Oberursel (Taunus) ihre Eheschließung an. Besonders groß ist der Andrang im Frühjahr und Sommer.
Wichtiger Hinweis:
Auf jeden Fall sollten Sie sich vorab persönlich oder telefonisch erkundigen, wenn Sie oder Ihre Verlobte / Ihr Verlobter
- schon verheiratet war
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- nicht im Bundesgebiet geboren ist
oder wenn
- gemeinsame Kinder bzw. Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind.

Weitere Informationen
Unser Team vom Standesamt berät Sie gerne ausführlich:
Bianca Tobaben-Hein Tel. 06171 502-239
Kathrin Kauth Tel. 06171 502-236
Iris Wick Tel. 06171 502-237
Silvia Zientz Tel. 06171 502-473
Fax: 06171 502-290
| GB 33-332 - Standesamt | |
|---|---|
| Adresse: | Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus) |
| Gebäude: | Rathaus, Gebäudeteil A |
| Stockwerk: | EG |
| Raum: | E 18 A |
| Tel.: | 06171 502-236, -237, -239, -473 |
| Fax: | 06171 502-290 |
| E-Mail: | standesamt(at)oberursel.de |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 7:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 7:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 7:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 7:30 - 12:00 | |
| Für Beratungsgespräche bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ihr Standesamts-Team | ||







