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Wahlvorstände

Oberursel (Taunus) ist z.Z. in 28 Wahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke eingeteilt. Die Standorte der Wahllokale finden Sie in unserem Stadtplan (siehe Kurzlink in der rechten Informationsspalte).

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, bestehend aus

  • Wahlvorsteher/in
  • Stellvertreter/in 
  • Schriftführer/in
  • bis zu sechs weiteren Beisitzer/innen,

insgesamt also jeweils bis zu 9 Personen. Darüber hinaus können Hilfskräfte hinzugezogen werden.

Die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten der Gemeinde berufen.

Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung und ermittelt am Wahlabend nach Schluss der Stimmabgabe das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Wahlehrenamt

Die Wahlvorsteher/innen, Stellvertreter/innen und Beisitzer/innen der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Grundsätzlich ist jede/r Wahlberechtigte
zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet.

Das Wahlehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Danach können die Übernahme eines Wahlehrenamtes u.a. ablehnen:

Wahlberechtigte, die

  • am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert, oder die
  • glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für die Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro gewährt.

Sie möchten sich im Wahlvorstand engagieren?

Bitte setzen Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung:
Telefon: 06171 502-271
E-Mail: wahlamt(at)oberursel.de

Sie stehen als Wahlhelfer/in zur Verfügung?

Abbildung Wahlkreuzchen

Dann senden Sie uns bitte den ausgefüllten Fragebogen zu.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer/in finden Sie in dem Infoblatt Wahlhelfer/innen Tätigkeit.

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