Ausländerbeiratswahl

Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner/innen der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner/innen betreffen. Er hat ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Der Ausländerbeirat in Oberursel (Taunus) besteht aus 9 Mitgliedern.
Am 07. November 2010 fand in Oberursel (Taunus) die 5. Wahl zum Ausländerbeirat statt.
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats ist nach § 86 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wer
- wahlberechtigte/r ausländische/r Einwohner/in der Gemeinde ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.
Zum Ausländerbeirat wählbar sind auch Deutsche,
- die diese Rechtsstellung als ausländische/r Einwohner/in im Inland erworben haben oder
- die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (§ 86 Abs. 4 HGO)
Wahlberechtigt sind nach § 86 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) diejenigen, die
- ausländische Einwohner/innen der Gemeinde sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Weitere Informationen:
Statistik: Ausländer/innen in Oberursel
Informationen zu Wahlen allgemein
Wahlen
| Wahlberechtigte | 4.981 |
| Wähler/innen | 171 |
| Wahlbeteiligung | 3,43 % |
| Ungültige Stimmen | 1 |
| Gültige Stimmen | 170 |
Wahlbeteiligung bei den vorausgegangenen Ausländerbeiratswahlen:
| Wahlberechtigte | 4.144 |
| Wähler/innen | 684 |
| Wahlbeteiligung | 16,5 % |
| Ungültige Stimmen | 6 |
| Gültige Stimmen | 678 |
| Wahlberechtigte | 4.492 |
| Wähler/innen | 442 |
| Wahlbeteiligung | 9,8 % |
| Ungültige Stimmen | 1 |
| Gültige Stimmen | 438 |
| Wahlberechtigte | 4.787 |
| Wähler/innen | 172 |
| Wahlbeteiligung | 3,6 % |
| Ungültige Stimmen | 1 |
| Gültige Stimmen | 171 |
| Wahlberechtigte | 4.955 |
| Wähler/innen | 171 |
| Wahlbeteiligung | 3,45 % |
| Ungültige Stimmen | 3 |
| Gültige Stimmen | 168 |







