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Ältestenrat

Aufgaben

Der Ältestenrat berät über die inneren Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung und über die Klärung der Geschäftsordnung berührende Zweifelsfragen.

Er bereitet die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vor und berät über die zweckmäßige Behandlung der Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung.

Weiterhin besteht z. B. die Möglichkeit, durch Informationsaustausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern des Magistrats kurzfristig Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu klären oder die anderen Fraktionen über Dringlichkeits- und Änderungsanträge zur Stadtverordnetensitzung zu informieren

Sitzungstermine

Vor den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung tagt der Ältestenrat eine Woche vor der Sitzung und am Tag der Stadtverordnetensitzung. Die Sitzungstermine des Ältestenrates sind nichtöffentlich.

Mitglieder

Dem Ältestenrat gehören der Stadtverordnetenvorsteher sowie seine Stellvertreter (pro Fraktion ein Mitglied) und je ein weiteres Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen an.

Der Bürgermeister nimmt ebenfalls an der Sitzung teil.

Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Sitzungen.

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