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Mietspiegel, Gewerbe- & Wohnungsmarktbericht Oberursel (Taunus)

Für die Stadt Oberursel (Taunus) gibt es bisher keinen Mietspiegel für Wohnobjekte. Durchschnittliche Mietpreise sind deshalb nur über einen Vergleich der auf dem Markt befindlichen Angebote zu erhalten.

Die Bundesregierung führt in der "Reform des Mietrechts" aus, dass eine Pflicht der Gemeinden zur Mietspiegelerstellung nicht besteht und auch nicht erforderlich ist.

Die Stadt Oberursel (Taunus) erhält jährlich ca. 30 Anfragen nach einem "Mietspiegel". Die Erstellung eines "qualifizierten Mietspiegels", nach wissenschaftlichen Grundsätzen, ist mit Kosten in Höhe von ca. 50.000 EUR verbunden, die in der Regel alle zwei Jahre erneut anfallen. Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Oberursel wird deshalb auf Grund des Kosten- / Nutzenverhältnisses als nicht vertretbar angesehen.

GEWERBEMARKTBERICHT der Frankfurter Immobilienbörse 2012

Die aktuelle Ausgabe des Gewerbemarktberichtes der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt/ Main ermöglicht einen Überblick über die aktuellen Marktpreise für Büroimmobilien, Einzelhandelsflächen sowie Lager- und Produktionsflächen im IHK Bezirk Frankfurt am Main.

Der Gewerbemarktbericht ist damit die einzige Informationsquelle, die sowohl für Frankfurt/ Main als auch für die Städte und Gemeinden der beiden Landkreise Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis Werte ermittelt und aufbereitet.

WOHNUNGSMARKTBERICHT der Frankfurter Immobilienbörse 2012

Angegeben sind der Schwerpunkt der Werte sowie die marktüblichen Spannen bei durchschnittlicher Ausstattung. Spitzenwerte und Ausnahmen sind nicht erfasst. Alle Werte sind als orientierungswerte zu verstehen. Die Mietpreisangaben entsprechen nicht einem Mietspiegel im Sinne des § 558a Bürgerliches Gesetzbuch.

Wohnungsmarktdaten für Oberursel 2011

 

 

 

Preise in Euro/m2

von

bis

Schwerpunkt

Wohnungsmieten (m2)

7,00

12,00

9,50

Eigentumswohnungen

1.200

3.100

2.100

Reihenhäuser und Doppelhaushälften

190.000

435.000

360.000

Einfamilienhäuser/ Größere Doppelhaushälften

350.000

k.L.

700.000

Baugrundstücke für Mietwohnungsbau (m2)

350

800

550

Jahresmietfaktor

12

16

14

Zuständiges Finanzamt für Oberursel:

Finanzamt Bad Homburg
Adresse:Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Postanschrift:
Postfach 1445
61284 Bad Homburg v.d.Höhe
Tel.:06172 1070
Fax:06172 107-317
E-Mail:poststelle(at)fa-bhg.hessen.de
Internet:http://www.finanzamt-bad-homburg.de
Bemerkung:

Die Telefon-Servicestelle ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Bundesfinanzamtsnummer: 2603

Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie geöffnet:

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