Abmeldung in Oberursel (Taunus)

Wir bedauern es, dass Sie Oberursel (Taunus) verlassen und wünschen Ihnen alles Gute an Ihrem neuen Wohnort!
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Umzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung
- Abmeldeformular
- Ausweisdokument
Persönliche Vorsprache ist nicht zwingend notwendig, es genügt auch, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer Ausweiskopie an uns schicken. Sie erhalten das Abmeldeformular am Infoschalter in unserem Einwohnerbüro.
Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik umziehen, genügt Ihre Anmeldung am neuen Wohnort. Eine Abmeldung in Oberursel ist nicht erforderlich, es sei denn, die hier geführte Wohnung war eine Nebenwohnung und wird nicht beibehalten.
Checklisten für Ihren Umzug
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung noch weitere Dinge von Ihnen zu erledigen sein können:
| GB 32-323 - Einwohnerbüro | |
|---|---|
| Adresse: | Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus) |
| Gebäude: | Rathaus, Gebäudeteil A |
| Stockwerk: | 1. OG |
| Raum: | 101 |
| Tel.: | 06171 502-123 |
| Fax: | 06171 502-7176 |
| E-Mail: | einwohnerbuero(at)oberursel.de |
| Bemerkung: | Die Telefonnummer 502-123 gilt für alle Angelegenheiten, die nicht einer/einem bestimmten Sachbearbeiter/in zugeordnet sind. |
| Vormittag | Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Dienstag | 07:30 - 12:00 | |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 07:30 - 12:00 | |







