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Wohnungswesen

Wohnberechtigung für Sozialwohnungen

Nur Wohnungssuchende, die im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins sind, haben die Möglichkeit, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) vermittelt zu bekommen.

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag des/der Wohnungssuchenden für die Dauer eines Jahres erteilt und ist im gesamten Bundesland Hessen gültig. Nach Ablauf dieses Jahres muss er wieder neu beantragt werden. Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn von dem Wohnungssuchenden und seinen Haushaltsangehörigen die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausweise / Pässe aller Personen, die berücksichtigt werden sollen.
    Bei Ausländern ist eine mindestens noch ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Mietvertrag der jetzigen Wohnung
  • Einkommensnachweise aller Personen, die berücksichtigt werden sollen.
    Bei gleichbleibenden monatlichen Brutto-Einkommen (auf den Cent genau): die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie die Abrechnungen über Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
    Bei unterschiedlichem monatlichen Brutto-Einkommen: die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Antragstellung.
  • Evtl. Schwerbehindertenausweis

    Weitere Unterlagen sind auf den Einzelfall bezogen und werden deshalb nicht im Einzelnen aufgeführt.

Wohnungsvormerkung

Mit dem Wohnberechtigungsschein wird Ihnen bescheinigt, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind. Sie können sich dann für die Vermittlung einer Sozialwohnung vormerken lassen.

Aufgrund der Vielzahl der Wohnungssuchenden und der immer geringer werdenden Zahl von Wohnungen, für die die Stadt Oberursel (Taunus) ein Belegungsrecht hat, empfehlen wir, sich auch bei anderen Städten und Gemeinden wohnungssuchend zu melden. Ebenfalls ist auch Ihre Eigeninitiative bei der Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt gefragt.

Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer Sozialwohnung besteht nicht!

Wohnungsgesellschaften

Wenn Sie sich selbst über freie Wohnungen (z.B. auch über frei finanzierte Wohnungen) erkundigen möchten, nachfolgend eine Liste von Wohnungsgesellschaften mit Wohnungsbestand in Oberursel (Taunus):

  • Oberurseler Wohnungsgenossenschaft eG (OWG)
    Hohemarkstraße 2761440
    Oberursel (Taunus)
    Tel.: 06171 924924
  • Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH (GSW)
    Blumenstraße 14 - 16
    60318 Frankfurt am Main
    Tel.: 069 1544-0
  • Nassauische Heimstätte
    Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
    Geschäftsstelle Taunus
    Adenauerallee 32
    61440 Oberursel (Taunus)
    Tel.: 06171 978734-0
  • Deutsche Annington Süd-West
    KC Rhein-Main West
    Auguste-Viktoria-Str. 16
    65185 Wiesbaden
    Tel.: 0611 71656-24
  • Gemeinnützige Baugenossenschaft Hochtaunus eG
    Hessenring 92
    61348 Bad Homburg v.d.Höhe
    Tel.: 06172 1218-0

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Wenn Sie Fragen haben, die den Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) betreffen, können Sie sich an den Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales, Abteilung Sozialer Dienst und Wohnungswesen, im Rathaus Oberursel wenden.

Für persönliche Vorsprachen vereinbaren sie bitte unbedingt vorab einen Termin.

Esther Schwarz
Wohnberechtigung für Sozialwohnungen, Wohnungsvormerkung
Tel.:06171 502-291
Fax:06171 502-7374
E-Mail:esther.schwarz(at)oberursel.de
Raum:153 B

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