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Auskunfts- und Übermittlungssperren

Nach den Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können Meldepflichtige auf Antrag folgende Auskunfts- und Übermittlungssperren für ihre Person im Melderegister speichern lassen:

Übermittlungssperren

  • Adressbuchverlage
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Parteien und Wählergruppen
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Melderegisterauskunft - online / Internet

Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.

Unser Service für Sie
Einen schriftlichen Antrag für die Übermittlungssperre finden Sie in der Rubrik Formulare
 

Auskunftssperren

  • Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit

Der Antrag muss persönlich im Einwohnerbüro unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes gestellt werden. Weiterhin bedarf es einer schriftlichen Begründung ggf. unter Beifügung von Unterlagen zur Beweisführung.

 


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